Rechtsprechung
BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Asylbegehren eines vorverfolgten Asylbewerbers - Ausschluss einer Wiederholungsverfolgung ohne ernsthaften Zweifel an der Sicherheit des Asylbewerbers im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat - Annahme eines Überraschungsurteils
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 23.01.1986 - 21 B 82 C. 1331
- BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.11.1985 - 9 B 346.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Allgemeines Verbot der …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86
Allein mit seinem Hinweis auf die Aktualität und die Gründlichkeit des Gutachtens vom 30. Mai/1. August 1985 wird insbesondere nicht in einer den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargelegt, daß die vom Berufungsgericht herangezogenen Gutachten zur Sachverhaltsermittlung ungeeignet gewesen wären (vgl. dazu Beschluß vom 5. November 1985 - BVerwG 9 B 346.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 40). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86
Aus den in der Beschwerdeschrift im einzelnen genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 54, 341 ff.), daß bei Asylbewerbern, die in der Vergang heit bereits politisch verfolgt wurden, die Anforderungen für eine Anerkennung herabzustufen sind. - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86
Das Asylbegehren eines vorverfolgten Asylbewerbers darf wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen der schon einmal erlittene Verfolgung nur dann abgewiesen werden, wenn sich "eine Wiederholungsverfolgung ohne ernsthaften Zweifel an der Sicherheit des Asylbewerbers im Falle der Rückkehr in den Heimatstaat ausschließen läßt" oder mit anderen Worten "eine Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann" (so ausführlich Urteil vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84]). - BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77
Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86
Ein mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zu vereinbarendes Überraschungsurteil ist dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74
Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 16.06.1986 - 9 B 72.86
Ein mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör nicht zu vereinbarendes Überraschungsurteil ist dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98; Urteil vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 28 mit weiteren Nachweisen).